Donnerstag, 09. September 2010, 10:54 Uhr

Schwerpunkt: Recht + Politik

Health-Claims

Werben mit Gesundheit wird schwer
Werben mit Gesundheit wird schwer
Seit dem 1. Juli 2007 gilt die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln. Angaben wie "fettarm", "mit Vitaminen" und "reich an Ballaststoffen" müssen seitdem wissenschaftlich belegt sein. Die Positivliste mit den gesundheitsbezogenen Angaben soll bis 2011 folgen.

Der Schwerpunkt fasst die Berichterstattung der LZ zum Themenkomplex Health Claims zusammen.

Verordnung EG Nr. 1924/2006 zum Download

Die berichtigte Fassung der Verordnung können Sie hier im Volltext downloaden.
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