Donnerstag, 24. Mai 2012

Schwerpukt: Gentechnik

  • GVO-Honig: Muss gekennzeichnet werden

    Urteil. Europäischer Gerichtshof erlässt scharfe Beschränkungen für den Verkauf von Honig mit Spuren von GVO-Pollen. Schon geringste Anteile machen Honig und Nahrungsergänzungsmittel zulassungspflichtig und müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

 


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