EuGH-Urteil Keine Chance für Filialapotheken
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bleibt
der Wettbewerb im Arzneimittelmarkt stark eingeschränkt.
Apothekenfilialen wird es auch künftig nicht geben. Für das
lukrative Geschäft mit Pillen aus dem Supermarkt bleibt dem Handel
nach wie vor nur die Kooperation mit Versandapotheken. Besitz
und Betrieb von Apotheken bleiben in Deutschland weiterhin
selbstständigen Apothekern vorbehalten. Der Gesetzgeber darf weiter
davon ausgehen, dass der Betrieb einer Apotheke durch einen
Nichtapotheker eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung
darstellt.
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