Gen-Honig Rückschlag für Imker
Bayerische Imker haben keinen Anspruch auf staatlichen Schutz gegen gentechnisch veränderte Pflanzen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 22 BV 11.2175).
Ein schwäbischer Imker hatte den Schutz gefordert und gegen den Freistaat Bayern geklagt. 2003 hatte ein staatliches Versuchsgut den Gen-Mais der Firma Monsanto auf einem Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
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