BGH gibt Käufer recht
Der Bundesgerichtshof hat dem Käufer einer
Tapetenkleistermaschine 4.000 Euro Schmerzensgeld für
Schnittverletzungen zugesprochen, die er sich an einer ungenügend
gesicherten Maschine zugezogen hatte. Das Gericht befand damit
in Karlsruhe, dass Händler auch bei importierten Waren für
Verletzungen durch Gerätesicherheitsmängel haften müssen. Der
Verbraucher kaufte die von einem deutschen Händler aus China
importierte Maschine in einem Supermarkt, wie das Gericht
mitteilte.
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
Unsere kostenlosen Test-Angebote:
Digital
- 14 Tage LZ Digital Zugang
- Desktop, Mobile & E-Paper
- Kostenlos
Unsere Empfehlung
Print + Digital
- 4 Wochen LZ Digital Zugang
- 4 Ausgaben Lebensmittel Zeitung
- Kostenlos
Firmenlizenzen
LZ Digital-Lizenzen ab 12 Nutzern für Unternehmen.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne.
Bitte aktivieren Sie Java-Script, um die Inhalte zu sehen.