Reviergrenzen sind noch unscharf
LZ|NET. Die novellierte Verpackungsverordnung steckt den Handlungs-
und Gestaltungsspielraum des Handels neu ab. Die Frage, wie dieser
letztendlich exakt umrissen sein wird, bleibt spannend. Mit der 5.
Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung haben
Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag den rechtlichen Rahmen der
Verpackungsentsorgung in Deutschland neu geregelt. Eckpunkt
der Novelle ist der Übergang zu einer grundsätzlichen
Lizenzierungspflicht für alle Verkaufsverpackungen, beim privaten
Endverbraucher anfallen.
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