Geheimniskrämern droht Ärger
Mehreren hunderttausend deutschen Unternehmen drohen
nächstes Jahr Ordnungsgeldverfahren, wenn sie ihren Jahresabschluss
nicht veröffentlichen. Sämtliche Kapitalgesellschaften, auch
GmbH & Co. KGs, sowie große Personengesellschaften und
Einzelhandelskaufleute müssen ihre Jahresabschlüsse im
elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Die meisten
kommen dieser Publizitätspflicht bisher nicht nach, mussten sie
doch kaum Strafe fürchten.
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