CGZP darf keine Tarifverträge schließen
Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher
Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)
sind unwirksam, weil die Gemeinschaft nicht tariffähig sei. Das hat
das Arbeitsgericht Berlin entschieden (Az.: 35 BV 17008/08). Damit
könnten 280.000 Zeitarbeiter Anspruch auf mehr Lohn haben. 40
Prozent der bundesweit rund 700.000 Zeitarbeitbeschäftigten
unterliegen derzeit einem CGZP-Tarifvertrag und könnten rückwirkend
mehr Lohn verlangen, sobald das Urteil rechtskräftig wird.
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