E-Zigarette ist keine Medizin
Die Warnung des NRW-Gesundheitsministeriums vor E-Zigaretten war rechtswidrig. Die Ersatzzigarette und das dazu gehörende nikotinhaltige Liquid unterfielen weder dem Arzneimittel- noch dem Medizinproduktegesetz, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster (Az: 13 B 127/12) und gab der Beschwerde des Herstellers gegen eine gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts
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