EU-Agrarsubventionen dürfen ins Netz
Die Bundesregierung kommt wegen ihrer Weigerung unter
Druck, Empfänger von EU-Agrarhilfen in Deutschland unverzüglich
bekanntzugeben: Nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen
Oberverwaltungsgerichts in Münster dürfen die Namen und Beträge ins
Internet gestellt werden. Dadurch werde der Datenschutz nur
geringfügig beeinträchtigt, erklärten die Richter in einem
Eilverfahren. Mit Hinweis auf anderslautende Entscheidungen
von unteren Instanzen hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse
Aigner (CSU) die von der EU spätestens bis zum 30.
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