Eu-Kommission nimmt Apothekenmarkt ins Visier
Die EU-Kommission hat wegen des Apothekenrechts ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Den
Brüsseler Beamten gehe es vor allem um das Mehrbesitzverbot von
Apotheken. In Deutschland dürfen Apotheker nur bis zu vier
Apotheken besitzen, Größere Filisten wie sie in USA oder in
Großbritannien existieren, sind daher nicht erlaubt. Die
Kommission bezweifelt, ob es zum Schutz der öffentlichen Gesundheit
zwingend notwendig sei, dass nur studierte Pharmazeuten eine
Apotheke öffnen dürfen.
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