EuGH entscheidet im Versandkostenurteil
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fällt
sein Urteil im Versandkostenverfahren. Zuvor war der EuGH vom
Bundesgerichtshof (BGH) nach einem Streit zwischen einem deutschen
Versandhändler und der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale
angerufen worden. Verbraucher müssen dem EuGH-Urteil zufolge
zukünftig keine Versandkosten mehr zahlen, wenn sie ihr
Widerrufsrecht nutzen. Lediglich eine Erstattung der
Rücksendekosten wird fällig.
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