Gender Pay Gap BAG stärkt Anspruch auf gleiche Bezahlung
Bezugnehmend auf das Entgelttransparenzgesetz konnten Frauen bisher zwar Auskunft von ihrem Arbeitgeber zum mittleren Gehalt einer Vergleichsgruppe von Kollegen verlangen. Einen Anspruch auf Anpassung ihres Verdienstes hatten sie jedoch nicht. Jetzt hat das BAG ein Grundsatzurteil gefällt (8 AZR 488/19): Es ist ein Indiz für Diskriminierung, wenn eine Frau weniger als das mittlere Einkommen der Männer in gleicher Position verdient. Der Arbeitgeber kann diesen Verdacht gegebenenfalls zwar entkräften. Die Beweispflicht liegt dann allerdings bei ihm und nicht bei der Mitarbeiterin.
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