Kartellamt klärt Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis
vwd. Ruinöse Preiskämpfe im Handel können künftig leichter
unterbunden werden. Das Bundeskartellamt gab am Donnerstag die
vorläufig endgültige Form der Kriterien bekannt, nach denen sich
der verbotene Verkauf von Waren unter Einstandspreis bestimmen
lässt. Die rechtlichen Vorschriften hierzu sind vage. Mit
seinen Auslegungsgrundsätzen will das Kartellamt kleine und
mittlere Unternehmen vor unbilliger Behinderung durch marktstarke
Konkurrenten schützen.
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
Unsere kostenlosen Test-Angebote:
Digital
- 14 Tage LZ Digital Zugang
- Desktop, Mobile & E-Paper
- Kostenlos
Unsere Empfehlung
Print + Digital
- 4 Wochen LZ Digital Zugang
- 4 Ausgaben Lebensmittel Zeitung
- Kostenlos
Firmenlizenzen
LZ Digital-Lizenzen ab 12 Nutzern für Unternehmen.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne.
Bitte aktivieren Sie Java-Script, um die Inhalte zu sehen.