Kartellamt schaut weiter auf Edeka
Im Kartellfall wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Paragraph 20 Abs. 3 GWB) gegen Edeka ist noch kein Ende in Sicht.
"Es ist schwer, die Grenze zwischen normalen Vertragsbeziehungen und Marktmissbrauch zu ziehen", so Eva-Maria Schulze, Berichterstatterin im Bundeskartellamt bei den von der LZ mit veranstalteten Agrarmarketingtagen. Es sei schwierig, sich in die Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
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