Wettbewerbszentrale überwacht Rabatt-Aktionen
Die Warenhauskonzerne Kaufhof und Karstadt erhielten in
Sachen Rabattakionen von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren
Wettbewerbs, Bad Homburg, eine Abmahnung. Im Fall Kaufhof, so
berichtet das Handelsblatt, wurden Frühaufsteher gleich am ersten
Tag zwischen 8 und 10 Uhr zur "Happy Hour" eingeladen, die Kunden
erhielten nochmals 10 Prozent Rabatt auf die bereits reduzierte
Schlussverkaufsware. Die Wettbewerbszentrale begründet ihr
Abmahnung damit, dass bei einer solchen kurzen Befristung dem
Kunden keine Möglichkeit zum Preisvergleich gegeben sei.
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