Lidl einigt sich mit Wettbewerbsbehörde
Der vor dem Landgericht Stuttgart anhängige
Rechtsstreit um die Ankündigung des Bahnticket-Verkaufs durch den
Discounter Lidl ist von den Parteien für erledigt erklärt worden.
Lidl hat sich gegenüber der klagenden Wettbewerbszentrale
verpflichtet, künftig nicht mehr für derartige Aktionen mit
Bahntickets unter Angabe eines Aktionszeitraumes zu werben, wenn
die beworbenen Artikel bereits am ersten Verkaufstag ausverkauft
sind.
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