"Aktion Mensch" Losgutscheine im Handel mit Vertriebserlaubnis
Die ZDF-Fernsehlotterie "Aktion Mensch" darf Losgutscheine in Supermärkten und Drogerien verkaufen - braucht dafür aber eine Vertriebserlaubnis. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz nach Angaben vom Montag (Az.: 6 K 17/13.MZ).
Die Lotterie hatte mit einer Klage gegen Rheinland-Pfalz teilweise Erfolg. Das Land hatte den Vertrieb über eine Supermarkt- und eine Drogeriekette abgelehnt, da der Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
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