Milch Board stößt auf Widerstand
Der Bayerische Landwirtschaftsminister hat die Satzung
der Günzburger Milcherzeugergemeinschaft Milch Board erst nach
Korrekturen genehmigt. Das Milch Board kann zwar nun auch
Mitglieder aufnehmen, die bereits bei anderen
Milcherzeugergemeinschaften oder gegenüber eingetragenen
Genossenschaften Andienungs- bzw. Lieferpflichten erfüllen. Doch
diese Mitglieder sind von der Andienungspflicht beim Milch Board
befreit und zur Einhaltung der gemeinsamen Verkaufsregeln, zu denen
auch ein sogenannter Basismilchpreis gehören kann, nur dann
verpflichtet, „soweit dies rechtlich zulässig“ ist.
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