Milchstreik war illegal
Das Bundeskartellamt hat mit Beschluss vom 12. November
2008 festgestellt, dass der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter
e.V., Freising (BDM), im Rahmen der "Milchpreisoffensive 2008" zum
Boykott aufgerufen hat. Der BDM hat mit seinem Aufruf gegen das
Boykottverbot des Paragraph 21 Absatz 1 GWB verstoßen. Ein Bußgeld
wird aber nicht verhängt, sondern nur für den Wiederholungsfall
angedroht. Der BDM hatte die Milchviehhalter in Deutschland
zur Nichtbelieferung der Molkereien und zu Demonstrationen vor
ausgewählten Molkereien aufgerufen, um einen bundesweit
einheitlichen Mindestpreis von 43 Cent/kg Milch und eine Drosselung
der Milchmenge durchzusetzen.
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