Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter
Mit dem Inkrafttreten des
Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes am 1. April dieses Jahres
setzte die Bundesregierung Rahmenbedingungen für mehr
Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland. Dies biete nicht nur
Optionen auf zusätzliche Einkünfte für Arbeitnehmer.
Wenn Arbeitnehmer einen Sanierungsbeitrag leisten, spreche viel dafür, ihnen dafür im Gegenzug eine Beteiligung am Unternehmen einzuräumen. Nur so könnten sie vom nächsten Aufschwung profitieren.
Bisher ist die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland kaum verbreitet. Mit dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz sollen beispielsweise Vermögenswirksame Leistungen mit Blick auf die Mitarbeiterbeteiligung stärker gefördert werden.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird von 18 auf 20 Prozent erhöht und die Einkommensgrenze von 17.900 Euro beziehungsweise 35.800 Euro auf 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro angehoben. Zudem bleiben künftig Mitarbeiterbeteiligungen bis zu einer Höhe von 360 Euro steuer- und abgabenfrei (bislang nur hälftiger Betrag, maximal 135 Euro).
Die steuerliche Förderung greift nur dann, wenn sich das Angebot zur Beteiligung an alle Arbeitnehmer richtet, die ein Jahr oder länger beschäftigt sind. Exklusive Programme etwa für das Management werden nicht gefördert. (juh)
Das
Gesetz sei auch ein Impuls für Leistungsbereitschaft und
Verantwortung. Gerade in der Krise liege eine Chance für mehr
Mitarbeiterbeteiligung, betont das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS).
Wenn Arbeitnehmer einen Sanierungsbeitrag leisten, spreche viel dafür, ihnen dafür im Gegenzug eine Beteiligung am Unternehmen einzuräumen. Nur so könnten sie vom nächsten Aufschwung profitieren.
Bisher ist die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland kaum verbreitet. Mit dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz sollen beispielsweise Vermögenswirksame Leistungen mit Blick auf die Mitarbeiterbeteiligung stärker gefördert werden.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird von 18 auf 20 Prozent erhöht und die Einkommensgrenze von 17.900 Euro beziehungsweise 35.800 Euro auf 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro angehoben. Zudem bleiben künftig Mitarbeiterbeteiligungen bis zu einer Höhe von 360 Euro steuer- und abgabenfrei (bislang nur hälftiger Betrag, maximal 135 Euro).
Die steuerliche Förderung greift nur dann, wenn sich das Angebot zur Beteiligung an alle Arbeitnehmer richtet, die ein Jahr oder länger beschäftigt sind. Exklusive Programme etwa für das Management werden nicht gefördert. (juh)
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