Netto muss Anpreisung der E-Zigarette unterlassen
Der Lebensmittel-Discounter Netto darf nicht mehr damit werben, die von ihm verkaufte E-Zigarette sei gesundheitlich völlig unbedenklich. Dies entschied das Landgericht Amberg.
Der Lebensmittel-Discounter Netto hatte im Frühjahr in seinem Handzettel für die E-Zigarette "Clever Smoke" geworben. Darin hieß es, diese sei die "gesündere Art zu rauchen" und eine "geniale Alternative für den volle Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
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