Hin und Her um Parmesan
Der EuGH hat die Klage gegen Deutschland wegen Parmesan
zwar abgewiesen, die Verwendung des Begriffs für deutschen
Reibekäse werten die Richter jedoch als unzulässige Anspielung auf
die geschützte Ursprungsbezeichnung Parmigiano Reggiano.
Mehr zu geographischen
Herkunftsangaben Quelle: www.zoll.de
PDF zum Ausdrucken Das Urteil macht niemanden glücklich. Der
Europäische Gerichtshof hat zwar die Klage der EG-Kommission gegen
Deutschland abgewiesen, weil das deutsche Recht geeignete Mittel
bereithält, gegen eine angebliche Verletzung einer
Ursprungsbezeichnung vorzugehen.
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