Penny darf keine Versicherungen verkaufen
Nach einem Urteil des Landgerichts Wiesbaden war der
Verkauf einer Kinderschutzpolice bei Netto unrechtmäßig. Das
Gericht bewertet die Zusammenarbeit des Rewe-Dicounters mit der
Arag-Versicherung als einen Verstoß gegen die
Versicherungsvermittlerrichtlinie. Angestrengt hat den
Musterprozess der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden
Wirtschaft (AfW). Würde das Urteil rechtskräftig oder hätte
vor höheren Gerichten Bestand, wäre dies das Aus für
Versicherungsgeschäfte im Einzelhandel.
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