EU-Kommission verschiebt Klage
LZ|NET. Die EU-Kommission klagt gegen Deutschland wegen der
Dosenpfand-Regelung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) werde
jedoch nicht sofort angerufen, sondern erst nach einer Wartezeit
von drei Monaten, verlautete in Brüssel aus der Kommission. Der
EuGH soll klären, ob die Regelung gegen den freien Warenverkehr in
der EU verstößt oder nicht. Der EuGH ist die höchste richterliche
Instanz in der EU.
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