Rauchen in kleinen Kneipen in Rheinland-Pfalz doch erlaubt
Kleine Gaststätten mit nur einem Schankraum sind in
Rheinland-Pfalz zunächst vom neuen Nichtraucherschutzgesetz
ausgenommen. Dort darf vorläufig weiter geraucht werden, entschied
der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in einer in Koblenz
veröffentlichten Eilentscheidung. Grundsätzlich könne das
Gesetz zum Rauchverbot in Rheinland-Pfalz jedoch wie vorgesehen an
diesem Freitag in Kraft treten.
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich.
Unsere kostenlosen Test-Angebote:
Digital
- 14 Tage LZ Digital Zugang
- Desktop, Mobile & E-Paper
- Kostenlos
Unsere Empfehlung
Print + Digital
- 4 Wochen LZ Digital Zugang
- 4 Ausgaben Lebensmittel Zeitung
- Kostenlos
Firmenlizenzen
LZ Digital-Lizenzen ab 12 Nutzern für Unternehmen.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne.
Bitte aktivieren Sie Java-Script, um die Inhalte zu sehen.