Striktes Rauchverbot in Bayern verfassungsgemäß
Das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten ist
mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht
in einem veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Karlsruher
Richter verwiesen auf ihr Grundsatzurteil vom 30. Juli, wonach ein
absolutes Verbot ohne Ausnahmen aus Gründen des Gesundheitsschutzes
zulässig ist. Damit wies das Gericht die Verfassungsbeschwerden
einer Raucherin und zweier Gastwirte ab.
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