Bundesgerichtshof bestätigt Marktmachtmissbrauch von Soda-Club
Der Bundesgerichtshof hat den Missbrauchsvorwurf, den
das Bundeskartellamt gegen den Anbieter von
Soda-Club-Besprudelungsgeräten erhoben hatte, im Wesentlichen
bestätigt. Die Unternehmensgruppe Soda-Club produziert und
vertreibt bekannterweise Besprudelungsgeräte. Mit diesen Geräten
kann der Endverbraucher Sprudelwasser selbst herstellen, indem er
Leitungswasser mit Kohlensäure versetzt. Soda-Club unterhält dazu
ein bundesweites Vertriebshändlernetz mit Annahmestellen, bei denen
der Kunde leere Kohlensäurezylinder gegen gefüllte umtauschen kann.
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