Zigarettenindustrie kriegt Geld zurück
Die nachträgliche Besteuerung von Zigaretten-Sticks war
rechtswidrig. Das Bundesfinanzministerium lässt entsprechende
Tabaksteuerbescheide derzeitig aufheben und zahlt entrichtete
Steuern an die Unternehmen zurück. Zuvor hatte der
Bundesfinanzhof den von Industrie und Handel beantragten
einstweiligen Rechtsschutz bestätigt und die Nachsteuerverordnung
von November 2005 für unwirksam erklärt. Sie war nach der Erhöhung
der Tabaksteuer zum 1.
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