Telefonwerbung wird schärfer restringiert
Die Bundesregierung hat erwartungsgemäß den
Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zum
Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung verabschiedet. Verstöße
können künftig mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet
werden. Werbeanrufe sind nach dem neuen Entwurf nur zulässig,
wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich sein Einverständnis erklärt
hat. Die Regelung schiebt den bislang noch häufig praktizierten
Initiativanrufen ("Cold Calls") einen gesetzlichen Riegel vor.
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