Verfütterungsverbot für Tiermehl wird verlängert
Tiermehl darf in der EU auch weiterhin nicht an
Schweine und Geflügel verfüttert werden. Die EU-Agrarminister
ließen in Luxemburg einen Kommissionsvorschlag für eine
Verlängerung des Verfütterungsverbots für Tiermehl passieren. Die
Kommission muss die Verordnung nun noch formal beschließen. Mit
dem Verbot wird die Kommission aber gleichzeitig ein Verfahren
beschließen, nach dem einzelne EU-Staaten nach einer
BSE-Risikoanalyse Tiermehl wieder als Schweine- und Geflügelfutter
zulassen können.
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