Nur "Milka" darf lila sein
Nur "Milka" darf lila sein. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Karlsruher Gericht gab dem
"Milka"-Hersteller Kraft Foods im "Farbenstreit" mit der Verdener
Keks- und Waffelfabrik Recht. Die Firma hatte eine inzwischen
vom Markt genommene "Gebäckmischung mit feinen Waffeln" bei Aldi
Nord angeboten und die Tüte lila eingefärbt. Laut BGH ist lila zum
Inbegriff von "Milka"-Produkten geworden, weshalb
Verwechslungsgefahr bestehe, wenn ähnliche Produkte ebenfalls in
einer lila Verpackung angeboten würden.
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