Versender müssen Kosten nennen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Urteilen die
Informationspflichten für Onlinehändler präzisiert. Demnach müssen
Angaben wie Lieferkosten, Umsatzsteuer und
Gewährleistungsvorschriften im Internetauftritt klarer
herausgestellt werden. Der BGH hat dabei in einer jüngsten
Entscheidung dem Elektronikkonzern Media-Saturn nicht Recht
gegeben. In einem Urteil zur Preisangabenverordnung kamen die
Richter zu dem Schluss, dass Angaben zu Liefer- und Versandkosten
sowie zur Mehrwertsteuer nicht auf derselben Seite wie der Preis zu
finden sein müssen.
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