Trittin kann veröffentlichen
Bundesumweltminister Jürgen Trittin kann ab sofort die
bei der Nacherhebung ermittelten Mehrweganteile für das Jahr 1997
im Bundesanzeiger bekannt geben. Möglich wird dies durch eine
Entscheidung des OVG Berlin. Die Berliner OVG-Richter haben eine
Beschwerde von 16 Getränkeproduzenten und Unternehmen des Handels
gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin
zurückgewiesen. Die Verwaltungsrichter hatten schon im Jahr
2001 eine beantragte einstweilige Anordnung gegen die
Veröffentlichung der Nacherhebung der Mehrweganteile durch Trittin
im Bundesanzeiger abgeschmettert.
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