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Notbremsen-Atlas für die Landkreise in Deutschland

Die Corona-Lage für den Einzelhandel in den Landkreisen: Wie entwickeln sich die Inzidenzen, wo werden die Grenzwerte für die "Bundes-Notbremse" überschritten? Unsere interaktive Notbremsen-Karte zeigt tagesaktuell, welche Kreise die Kriterien des verschärften Infektionsschutzgesetzes erfüllen und die Notbremse ziehen müssen.

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Redaktioneller Hinweis: Die Maßnahmen der "Bundes-Notbremse" sind zum 30. Juni 2021 außer Kraft getreten. Zu Informationszwecken führen wir die Übersicht über die Inzidenzen in den Stadt- und Landkreisen auf dieser Seite fort, solange die zugrunde liegende Datenquelle weiter aktualisiert wird.

Am 23. April 2021 ist das vierte Bevölkerungsschutzgesetz in Kraft getreten, das bundesweit einheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung der steigenden Corona-Infektionszahlen regelt – auch für den Einzelhandel. Diese "Bundes-Notbremse" greift, sobald die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellwert von 100 Neuinfektion je 100.000 Einwohner überschreitet. Die Maßnahmen treten automatisch zum übernächsten Tag in Kraft – und gelten dann so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet. Dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Den aktuellen Stand in den 401 Landkreisen können Sie unserer interaktiven Karte entnehmen oder in der Tabelle gezielt nach einem Kreis suchen.



Deutschland zieht die Notbremse: Nachdem das verschärfte Infektionsschutzgesetz am 22. April auch den Bundesrat passiert hat, wurde die Novelle noch am selben Tag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet und kurz darauf auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt das 4. Bevölkerungsschutzgesetz bereits am Freitag (23. April) in Kraft und die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie entfalten am darauffolgenden Samstag erstmals ihre Wirkung. Das Gesetz hat Gültigkeit, solange eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" besteht, längstens aber bis zum 30. Juni 2021.

Wann greift die Bundes-Notbremse? Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz (Ansteckungen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner) an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet, sollen dort ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen gelten. Diese sollen so lange in Kraft bleiben, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Am Donnerstag waren es mehr als 350 Landkreise und kreisfreie Städte, die diesen Schwellwert überschritten. Welche das sind, können Sie oben dem interaktiven "Notbremsen-Atlas" entnehmen.

Einschränkungen für den Einzelhandel

Für den Handel sieht die Notbremse spezifische Einschränkungen vor: So dürfen nicht privilegierte Geschäfte Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben (Click & Meet). Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click & Collect). Ausgenommen von Schließungen oder starken Beschränkungen bleiben weiterhin der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Diese dürfen aber nur das übliche Sortiment verkaufen.

Bei allen Händler gelten unter der Notbremse verschärfte Zugangsbeschränkungen: In Geschäften mit 800 qm Gesamtverkaufsfläche darf sich dann nur ein Kunde je 20 qm VK-Fläche aufhalten, in Geschäften mit mehr Fläche ist es ein Kunde je 40 qm. Außerdem tritt bei Erreichen der Schwellwerte eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr in Kraft, Händler müssen dann also möglicherweise ihre Öffnungszeiten anpassen.



(Erste Veröffentlichung: 22. April 2021)
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