Arbeitsschutzverordnung
Ohne negativen Test darf es keinen Kundenkontakt geben, postuliert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Sie begrüßt die neue Testpflicht in Unternehmen und fordert Konsequenzen bei Nichteinhaltung.
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglichJetzt probelesen
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich