Corona-Hilfspaket
ANG lobt Lockerung von Arbeitszeit und -ort
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Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss lobt ausdrücklich die am Montag vom Bundeskabinett beschlossenen Hilfen für Unternehmen. Insbesondere die sozialpolitischen Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitszeitflexibilisierung erlaubten es den Betrieben der Ernährungswirtschaft, in Ausnahmesituationen handlungsfähig zu bleiben.
Die vereinbarte Regelung, Arbeitnehmerüberlassungen ohne die sonst zwingend notwendige Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit zu ermöglichen, sei jetzt und in naher Zukunft wichtig, um schnell auf drohenden Arbeitsausfall oder eine ad hoc gestiegene Nachfrage reagieren zu können. Auch die geplante Lockerung des Sonn- und Feiertagbeschäftigungsverbots sowie eine befristete Überschreitung der maximalen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden pro Tag sei zielführend, um für Ausnahmesituationen gewappnet zu sein.