Einwanderungsgesetz
Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) begrüßt, dass das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Nichtakademiker mit qualifizierter Berufsausbildung regelt und nicht auf Mangelberufe beschränkt ist.
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