Entgelttransparenzgesetz
Ab Januar 2018 bekommt das Entgelttransparenzgesetz praktische Relevanz. Beschäftigte dürfen Auskunft über das Gehalt von Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit verlangen. Die Branche ist darauf scheinbar gut vorbereitet. Im eigenen Haus sieht niemand eine Gehaltslücke.
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