Urteil
Unternehmen dürfen das Tragen eines Kopftuchs verbieten, urteilt der Europäische Gerichtshof (C-157/15 und C-188/15). Vorausgesetzt wird eine Regel, die das sichtbare Tragen politischer oder religiöser Zeichen grundsätzlich untersagt.
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglichJetzt probelesen
Dieses Angebot ist nur für Abonnenten zugänglich