Arbeitsrecht: Gericht unterstreicht Fürsorgep...
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Gericht unterstreicht Fürsorgepflicht

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Gericht unterstreicht Fürsorgepflicht
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Das Landesarbeitsgericht in München hat in einem rechtskräftigen Urteil verkündet, dass ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn Vorgesetzte ihre Mitarbeiter anstecken.

Die Situation: Der Geschäftsführer eines Unternehmens stieg ohne Schutzmaske in das Auto seiner Mitarbeiterin, um mit ihr gemeinsam zu zwei Veranstaltungen zu fahren. Dort offenbarte er anderen, mit Erkältungssymptomen aus dem Urlaub zurückgekehrt zu sein, weshalb er Abstand halten wolle. Kurz darauf wurde er positiv auf das Corona-Virus getestet. Seine Mitarbeiterin musste in Quarantäne und ihre just bevorstehende Hochzeit absagen. Da sie auf den Kosten der Feier sitzen blieb, forderte sie Schadenersatz. Diesen bekam sie zugesprochen aufgrund der Fürsorgepflicht von Führungskräften. Dass sie nicht auf das Tragen von Masken bestand, geriet ihr nicht zum Nachteil.






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