Aufzeichnungspflicht
About You testet Arbeitszeiterfassung
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Die Otto-Tochter About You testet derzeit sowohl die Zeiterfassung per Gerät vor Ort als auch per Eingabemaske auf dem Rechner oder in der App. "Seit dem Eu-GH-Urteil von 2019 schwebt die Aufzeichnungspflicht wie ein Damoklesschwert über HR", erklärt HR-Expertin Annika in der Beek.
Denn seitdem ist die Aufzeichnung zwar Pflicht, wird aber in der Praxis nur zögerlich umgesetzt. Gleichzeitig möchte der Online-Modehändler die Daten nutzen, um strukturelle Überstunden besser auszugleichen. Über große Ausschläge werde jeden Monat mit den Führungskräften gesprochen. Im Juni endete die erste sechsmonatige Testphase, erfährt man im Xing-Podcast New Work Stories.