Gefährungsbeurteilung
Firmen verantworten Covid-Schutz
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Die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung lässt den Unternehmen Spielraum bei der Planung der Corona-Maßnahmen. Die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist dafür die Basis.
Die Gefährdungsbeurteilung, wie sie das Arbeitsschutzgesetz vorschreibt, wird zum zentralen Element der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung. Demnach überträgt der Gesetzgeber den Unternehmen die Verantwortung dafür, die Infektionslage zu bewerten und betriebsindividuelle Maßnahmen zu initiieren. Das ist neu, denn die vorherigen Corona-Schutzverordnungen sahen einheitliche Regeln für alle Betriebe vor. Statt transparenter Regeln für alle, sind einzelbetriebliche Regelungen gefragt. "Das beschäftigt die Unternehmen sehr", sagt Anselm Elles, Geschäftsführer der AFC Personalberatung, die in der Lebensmittelbranche tätig ist. Die Gefährdungsbeurteilung, als ein wichtiges Instrument des Arbeitsschutzes sei "state of the art".
Das bestätigt auch Stefanie Sabet von der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuß (ANG). "Die Gefährdungsbeurteilung wird in der Branche, die viele Produktionsarbeitsplätze hat, ernst genommen", sagt auch Jonas Bohl von der Gewerkschaft NGG. Die Bewertungen liegen vor und müssten jetzt auf das Infektionsgeschehen hin ausgewertet werden. Viele Unternehmen halten bei der Corona-Prävention, so die Einschätzung, auch weiterhin an der 3G-Regelung fest. Entsprechende Auskunftsrechte und -pflichten der Arbeitnehmer werden in Zukunft verstärkt in Betriebsvereinbarungen geregelt. Ansonsten gilt in der Produktion nach wie vor: Abstand, Plexiglas-Trennscheiben und Schichtentzerrung. Und in den administrativen Bereichen wird Homeoffice fortgeführt.