„Die vorbehaltlose Umarmung desHomeoffice geht mir zu schnell“
Holger Dahl
Genau diese Abgrenzung, was nun mitbestimmungspflichtig ist – etwa der Kreis der Homeoffice-Berechtigten – und was nicht, ist eines der Top-Streitthemen in der Einigungsstelle. Die anderen beiden: Eine etwaige Aufwandsentschädigung der Mitarbeiter für die Bereitstellung eigener Räume und Geräte. Und die Auswirkung des Homeoffice auf Arbeitszeit und die körperliche und psychische Belastung der Beschäftigten.
Die Ergebnisse der Verhandlungen dürften auch für Unternehmen ohne Betriebsrat spannend sein, denn: "Der Zugang zu mobiler Arbeit wächst unaufhörlich, aber viele Arbeitgeber haben sich noch nicht damit auseinandergesetzt, wie die nachhaltige Gestaltung aussehen soll", beobachtet Holger Dahl. Die Komplexität sei groß durch die Mitbestimmung der Betriebsräte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Sie dürfen bei "jeglicher Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen", mitentscheiden.
Dazu gehören nicht nur Videokameras, sondern auch elektronische Zeiterfassungssysteme, PCs und Softwareanwendungen. "Mit Verhandlungen rund um diese Systeme mit hoher Drehgeschwindigkeit kann sich eine Organisation selbst blockieren," gibt Dahl zu bedenken. Über diesen Aspekt werde bislang noch nicht laut diskutiert. Er gehöre aber zum Thema Mobilarbeit unbedingt dazu. "Wo die Grenzen der Mitbestimmung liegen und welche Homeoffice-Modelle sich in Zukunft durchsetzen, darum geht es jetzt", sagt Dahl.