Homeoffice: "Mobilarbeit kriegt brutale Dynam...
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"Mobilarbeit kriegt brutale Dynamik"

Girts Ragelis/shutterstock
Arbeiten allein zuhause: Um langfristig tragbare Lösungen ringen derzeit Unternehmenslenker mit Betriebsräten.
Arbeiten allein zuhause: Um langfristig tragbare Lösungen ringen derzeit Unternehmenslenker mit Betriebsräten.
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"Mobilarbeit kriegt brutale Dynamik"
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Vor der Pandemie ging der Wunsch nach mehr Homeoffice-Tagen von den Mitarbeitern aus, nun entdecken die Arbeitgeber das Thema – mitsamt seiner Einsparpotenziale. Bei der Ausgestaltung werden langfristige Effekte oft grob vernachlässigt, beobachtet der Jurist Holger Dahl. Er kommt als Einigungsstellenleiter ins Spiel, wenn Betriebsrat und Geschäftsführung uneins sind.

"Zum Thema Mobilarbeit bekomme ich gerade eine Anfrage nach der anderen", erklärt der ehemalige Arbeitsrichter und dfv-Buchautor, Holger Dahl. Er wird als Schlichter und Vermittler angefragt, wenn Betriebsrat und Geschäftsführung sich nicht einig werden, wie künftig mobil gearbeitet werden soll: in welchem Umfang, von wo, mit welcher technischen Ausstattung und wer für die Betriebsmittel aufkommt.

Ging es 2020 in der Einigungsstelle vor allem um Kurzarbeit und Gesundheitsschutz, ist "aktuell mobile Arbeit das heiße Eisen", sagt Dahl, und registriert "eine brutale Entwicklung". Denn ursprünglich wünschten sich vor allem Arbeitnehmer die Möglichkeit, ab und zu von zu Hause oder unterwegs zu arbeiten. Die Zustimmung ihrer Arbeitgeber war mäßig. Dann kam die Pandemie und sorgte dafür, dass Unternehmen mit Hilfe ihrer Mitarbeiter mobile Arbeit sehr hemdsärmelig, oft auch provisorisch millionenfach möglich machten. "Und jetzt sind es die Arbeitgeber, die immer mehr Spaß daran gewinnen, weil ihre Controller Büros abmieten und vorrechnen, was man alles an Reise- und Meetingkosten einsparen kann", beobachtet der Jurist. Verstärkend wirkt die Ambition des Bundesarbeitsministers, im zweiten Anlauf per Gesetz ein Recht auf Homeoffice einzuführen.

Holger Dahl: Der Jurist ist ein gefragter Einigungsstellenleiter und dfv-Buchautor.
Stephen Loehr
Holger Dahl: Der Jurist ist ein gefragter Einigungsstellenleiter und dfv-Buchautor.


Dahl geht die vorbehaltlose Umarmung der Mobilarbeit zu schnell. "Es fehlt ein Plan, wie wir mit der Entgrenzung von Arbeit und Privatleben umgehen, mit Arbeitsverdichtung und dem Abbau sozialer Beziehungen in einer Welt, die sowieso von Individualisierung und kleinen Haushalten geprägt ist." Er glaubt zudem, dass Arbeitgeber ihren Kontrollanspruch nicht gänzlich aufgeben werden. An die Stelle der Stechuhr trete nun der Login in Systeme. Schließlich müsse das Urteil zur Zeiterfassungspflicht des EuGH noch umgesetzt werden.

"Ich sehe Gefahren", sagt Dahl. Die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Thema spielen in der Einigungsstelle eine größere Rolle, seit am 18. Juni 2021 im Betriebsverfassungsgesetz der § 87 Abs. 1 BetrVG um die Nr. 14 ergänzt wurde. Der Betriebsrat hat nun ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit. "Das war eine Reform, mit der der Gesetzgeber die Mitbestimmung deutlich gestärkt hat", sagt Dahl. "Alle Unternehmen, die Home-office anbieten und einen Betriebsrat haben, brauchen jetzt eine Betriebsvereinbarung." Allerdings dürfe der Betriebsrat nur das "Wie", nicht aber das "Ob" mitbestimmen.

„Die vorbehaltlose Umarmung desHomeoffice geht mir zu schnell“
Holger Dahl

Genau diese Abgrenzung, was nun mitbestimmungspflichtig ist – etwa der Kreis der Homeoffice-Berechtigten – und was nicht, ist eines der Top-Streitthemen in der Einigungsstelle. Die anderen beiden: Eine etwaige Aufwandsentschädigung der Mitarbeiter für die Bereitstellung eigener Räume und Geräte. Und die Auswirkung des Homeoffice auf Arbeitszeit und die körperliche und psychische Belastung der Beschäftigten.

Die Ergebnisse der Verhandlungen dürften auch für Unternehmen ohne Betriebsrat spannend sein, denn: "Der Zugang zu mobiler Arbeit wächst unaufhörlich, aber viele Arbeitgeber haben sich noch nicht damit auseinandergesetzt, wie die nachhaltige Gestaltung aussehen soll", beobachtet Holger Dahl. Die Komplexität sei groß durch die Mitbestimmung der Betriebsräte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Sie dürfen bei "jeglicher Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen", mitentscheiden.

Dazu gehören nicht nur Videokameras, sondern auch elektronische Zeiterfassungssysteme, PCs und Softwareanwendungen. "Mit Verhandlungen rund um diese Systeme mit hoher Drehgeschwindigkeit kann sich eine Organisation selbst blockieren," gibt Dahl zu bedenken. Über diesen Aspekt werde bislang noch nicht laut diskutiert. Er gehöre aber zum Thema Mobilarbeit unbedingt dazu. "Wo die Grenzen der Mitbestimmung liegen und welche Homeoffice-Modelle sich in Zukunft durchsetzen, darum geht es jetzt", sagt Dahl.






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