Kommentar
In der sozialen Marktwirtschaft muss der unsichtbaren Hand des Marktes manchmal auf die Finger gehauen werden. Aus diesem Grund darf das Bundeskartellamt Zusammenschlüsse von Unternehmen untersagen, wenn sie zu einer "erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs" führen würden. Eine macht- und verantwortungsvolle Aufgabe.
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