Karstadt: Karstadt-Übernahme beim Kartellamt ...
Karstadt

Karstadt-Übernahme beim Kartellamt angemeldet

Bundeskartellamt
Das Kartellamt muss die Übernahmepläne noch prüfen.
Das Kartellamt muss die Übernahmepläne noch prüfen.

Dreh- und Angelpunkt der möglichen Rettung von Karstadt sind die Verhandlungen über den Mietpreis für die Warenhaus-Immobilien. Doch auch wenn eine Einigung mit Vermieter Highstreet derzeit noch nicht abzusehen ist, bereitet Investor Nicolas Berggruen die Erfüllung der zweiten Kaufbedingung voran: Dem Bundeskartellamt wurden nun die Übernahmepläne zur Prüfung vorgelegt.

Ein Sprecher der Behörde bestätigte auf Medienanfrage, dass die Berggruen Holding bereits am 16. Juni einen Antrag auf Prüfung der Übernahme beim Kart

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