Buchpreisbindung
Online-Händler Amazon hat mit einer Werbeaktion unerlaubt Rabatte auf neue Bücher gewährt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. "Es lag ein Verstoß gegen das Gesetz zur Buchpreisbindung vor", sagte der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher am Donnerstag. Der BGH habe daher das Verbot der Vorinstanz bestätigt (Az.: I ZR 83/14).
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