Buchpreisbindung: BGH bestätigt Verbot von Am...
Buchpreisbindung

BGH bestätigt Verbot von Amazon-Rabattaktion

Ute Schmidt
Amazon darf keine Rabatte auf preisgebundene Bücher gewähren.
Amazon darf keine Rabatte auf preisgebundene Bücher gewähren.

Online-Händler Amazon hat mit einer Werbeaktion unerlaubt Rabatte auf neue Bücher gewährt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. "Es lag ein Verstoß gegen das Gesetz zur Buchpreisbindung vor", sagte der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher am Donnerstag. Der BGH habe daher das Verbot der Vorinstanz bestätigt (Az.: I ZR 83/14).

Damit kann der Börsenverein des Deutschen Buchhandels einen Sieg für sich verbuchen. Die umstrittene Aktion hatte beim sogenannten Trade-In-Programm v

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