Die Corona-Krise verlangt dem Nonfood-Handel viel ab: Maßnahmen der Regierung reduzieren den Bedarf an Beschäftigten drastisch während gleichzeitig die Umsätze schrumpfen. Die Zahl der Handelsunternehmen, die Kurzarbeit anmelden, steigt. Ein Überblick.
Bundesregierung und Gesetzgeber haben Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen.
Die wichtigsten Neuerungen im Einzelnen:
Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit. (jw)