Hofer verzichtet auf Verkauf von Nonfood
Derweil wird die österreichische Aldi-Tochter Hofer einen Großteil ihrer Nonfood-Artikel ab dem Karsamstag aus dem Sortiment nehmen. Wie der Discounter an seine Kunden schreibt, sei dies eine "freiwillige" Maßnahme, um "Solidarität [mit] jenen Händlern" zu zeigen, die aktuell ihre Läden geschlossen halten müssen. Die selbst auferlegte Beschränkung gilt ab 11. April 2020 und bezieht sich auf definierte Warengruppen aus dem Aktions-Angebot.
In einem Schreiben teilt der Discounter mit, um welche Produkte es konkret geht. Dazu zählen TV-Geräte, Computer, Fahrräder, Navigationsgeräte, Elektrogroßgeräte, Heimwerker-Großgeräte, Möbel inkl. Gartenmöbel, Damen-, Herren- und Kinderoberbekleidung, Sportbekleidung, Babybekleidung, Autozubehör, Malerbedarf sowie Fitness-Großgeräte. Die übrigen Artikel soll es weiterhin in der gewohnten Weise geben, sowohl stationär als auch online. (dpa-AFX/hof)
Schrittweise Öffnung von Geschäften in Österreich ab 14. April
- Ab 14. April können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen: Maximal 400m² Verkaufsfläche; nur 1 Kunde pro 20 m².
- Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle.
- Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden.
- Bau- und Gartenmärkte können auch bereits ab 14. April öffnen – unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich.
- Die 400 qm-Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren.
- Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen.
- Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.
- Ausweitung der Maskenpflicht ab 14. April in allen geöffneten Geschäften.