Im Streit um eine Werbeaktion der Drogeriemarktkette Müller mit Rabattgutscheinen von Konkurrenten hat die Wettbewerbszentrale vor Gericht erneut eine Niederlage kassiert. Die Ankündigung, solche Gutscheine einzulösen, sei allein kein unlauterer Wettbewerb, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Donnerstag, weder wenn einzelne Unternehmen namentlich genannt würden, noch wenn es eine Abgrenzung durch eine Branchenangabe gebe.
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